Glossar "kleines Auktionslexikon"

Abkürzungen
BVG= Bildverwertungsgesellschaft, nimmt die Rechte der dort gemeldeten KünstlerInnen bis 70 Jahre nach derem Tod wahr
ThB = Künstlerlexikon Thieme-Becker/Vollmer
KLA = Künstlerlexikon Ahrenshoop, in diesem Lexikon werden nur bereits verstorbene KünstlerInnen aufgenommen

Bieternummer:
Zum Einlass und Mitsteigern im Saal benötigen Sie eine Bieternummer, die Sie im Eingangsbereich beim Auktionsinfo erhalten.

Expertise:
Aussage über die Echtheit des angebotenen Gegenstandes - kann nur erteilt werden von unabhängigen Sachverständigen, die in keinerlei Beziehung zu einem Kunsthändler bzw. Auktionshaus bzw. Nachlassverwalter stehen, der mit Werken des in der Expertise behandelten Künstlers handelt. Der Begriff des Experten als auch des Werksverzeichnisses ist nicht geschützt. Die Expertise muß schriftlich vorliegen und stichhaltig begründet sein. Eine Expertise wird bei Werten ab 50.000 Euro erwartet. Hat der "Experte" das Kunstwerk nicht im Original gesehen, wird die "Expertise" nicht anerkannt.

Gebot:
Jedes Preisangebot (mind. Rufpreis) durch einen Bieter. Während der Auktion wird normalerweise in Schritten von 10% geboten. Nach Durchlauf aller Lose kann auf Wunsch einer bietenden Person ein nicht zugeschlagenes Los nochmals aufgerufen werden. Erfolgt nach Aufruf auf ein Los kein Gebot kann im weiteren Verlauf der Auktion durch Ruf "Gebot auf Los xy + Bieternummer" das Los zum Rufpreis + Aufgeld erworben werden.

Käufergebühr:
Die Gebühr des Auktionshauses, die dem Meistbot zugerechnet wird, beträgt 21 % (Aufgeld); es werden zum Zuschlag 21% aufaddiert. Da die Bilder in Kommission angeboten werden, wird keine Steuer ausgewiesen (Differenzbesteuerung nach.§ 25a UStG)

Katalognummer/ Losnummer:
Nummer, die das Objekt kennzeichnet, wenn ein Katalog aufgelegt wird.
Limit:
siehe Ruf- bzw. Aufrufpreis. Preis, der mindestens geboten werden muß.
Meistbot:
Das höchste Gebot, das den Zuschlag erhält
Postennummer:
Kennzeichnet Objekte, für die kein Katalog aufgelegt wird.
Rufpreis oder Aufrufpreis:
Mit dem Betrag des Aufrufpreises beginnt die Versteigerung eines Gegenstandes. Also liegt das erste Gebot jeweils beim Aufrufpreis.
Schätzwert/Schätzpreis:
Objekte, die zur Versteigerung gelangen, werden anhand der vorhande-nen Daten geschätzt. Der Schätzpreis spiegelt die Erwartung der/des Expertin wider. Der Aufrufpreis beträgt in der Regel 60% des Schätz-wertes, kann aber vom Einlieferer auch anders vorgegeben werden.
Sensal:
Bevollmächtigter, der für Sie gegen geringe Provision an der Auktion teilnimmt. Bitte geben Sie uns bis 4 Tage vor der Auktion bekannt, wenn Sie einen Sensal in Anspruch nehmen möchten, damit der Kontakt hergestellt werden kann.
"unter Vorbehalt" zugeschlagen/Verkäufervorbehalt:
Der Einbringer des Objektes behält sich vor, einen Gegenstand nicht unter einem bestimmten Mindestpreis abzugeben. Wird ein Objekt unter dem Ausrufpreis/Limit zugeschlagen, gilt der Zuschlag erst nach Zustimmung des Verkäufers. Ein "unter Vorbehalt" zugeschlagenes Los kann im Nachver-kauf von jeder/m Interessierten zum Rufpreis + Aufgeld erstanden werden.

Zuschlag:
Der Zuschlag erfolgt nach "zum Ersten, Zweiten und Dritten" mit dem Schlag. Wird ein Gebot vor dem Zuschlag erbracht und übersehen, kann das Bietgefecht wieder aufgenommen werden. Darüber verfügt der Auktionator.

"Auftrag liegt vor":
Ein schriftlicher oder Sensalauftrag liegt vor
.
"Durch mehrere Aufträge angesteigert bis...":
Aufgrund mehrerer schriftlicher Kaufaufträge wird mit dem zweithöchsten schriftlichen Gebot zu steigern begonnen.


 

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Tel.: 0160 - 9859 4004 bzw. 038233 - 70 99 74 - e-mail : kunstauktion@christopherwalther.com